AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden jeweils einen untrennbaren Bestandteil für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen bzw. Leistungen auch wenn diese Lieferungen bzw. Leistungen ohne Verwendung oder ausdrückliche Bezugnahme auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen. Mit der Bestellung bzw. spätestens mit dem Empfang der Ware bzw. Leistung anerkennt der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Vertragsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Auch die Übersendung einer Auftragsbestätigung durch ZEDER gilt nicht als Anerkenntnis der
Vertragsbedingungen des Käufers.

 

2. Angebot, Auftrag

Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung seitens ZEDER oder durch Lieferung bzw. Leistung zustande. Die in Prospekten, ähnlichen Unterlagen oder Websites enthaltenen oder die mit einem Angebot gemachten Angaben und Abbildungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Geringe Abweichungen des gelieferten Gegenstandes von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Käufer zumutbar ist. Dies gilt insbesondere auch für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.


3. Preis

Unsere Verkaufspreise verstehen sich ausschließlich einer allfälligen Umsatzsteuer, die in jeweils gesetzlicher Höhe zu bezahlen ist. Eingeräumte Skonti, Rabatte, Warengutschriften etc. werden von den Verkaufspreisen excl. Umsatzsteuer berechnet. Vereinbarte Preisnachlässe verfallen in dem Zeitpunkt, in dem der Käufer mit der Zahlung in Verzug gerät. Die Preise gelten ab Werk, exklusive Verpackung, Verladung und Versand. Zur Verrechnung gelangen diejenigen Preise, die sich aus unseren Preislisten ergeben, die am Tag des Vertragsabschlusses zwischen den Parteien gelten. Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung den Preis für die betreffende Ware allgemein erhöhen, sind wir berechtigt, den erhöhten Preis in Rechnung zu stellen. Sollten sich jedoch die Preise um mehr als 10 % zwischen Vertragsschluss und Lieferung erhöhen, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Uns treffende Erhöhungen von Nebenkosten wie Frachtraten, Versicherungsprämien, Zöllen etc., berechtigen uns zu entsprechenden Preiserhöhungen, ohne dass dem Käufer ein Rücktrittsrecht zusteht.


4. Zahlungsbedingungen

ZEDER fakturiert ausschließlich in Euro. Die in Rechnung gestellten Verkaufspreise, auch solche über Teillieferungen, haben bis zum Fälligkeitstag ohne jeglichen Abzug bei uns einzugehen. Ein Käufer aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat spätestens mit der Bestellung eine allfällige UID-Nummer an uns bekannt zu geben. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in der Höhe von 7 % über dem jeweils gültigen Bankzinssatz für Kontokorrentkredite. Die mit der Einbringlichmachung von Forderungen verbundenen Mahn-, Inkasso- und sonstigen Kosten trägt der Käufer. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt uns ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen angeblicher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Käufers sowie die Aufrechnung mit diesen Gegenansprüchen ist nicht gestattet. Die Abtretung von Forderungen des Käufers gegen uns an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig. Alle Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten und es sind insbesondere alle Überweisungs-, Scheck-, Wechselspesen und alle Abgaben vom Käufer zu tragen. Zahlungen gelten nur dann und insoweit erfüllt, wenn der entsprechende Betrag auf einem Bankkonto von ZEDER gutgebucht wird oder bei ZEDER selbst einlangt. Zahlungen werden stets zunächst auf die Kosten (Mahnspesen, Prozesskosten etc.), sodann auf die Zinsen und zuletzt auf das Kapital und zwar auf die jeweils älteste Schuld angerechnet.

 

5. Lieferung

Die Angabe von Lieferfristen und Lieferterminen erfolgt unverbindlich. Soweit abweichend hiervon ein fester Liefertermin vereinbart ist, gilt als solcher der vereinbarte Tag der Auslieferung bzw. Bereitstellung der Ware. Bei einer Lieferüberschreitung ist der Käufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist schriftlich, telegraphisch, fernschriftlich oder per Telefax vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Rücktrittserklärung des Käufers bei uns zu laufen. Ersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung oder im Falle des Rücktritts sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Jede Teillieferung gilt als gesondertes Geschäft und kann von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.


6. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die uns oder einen unserer Vorlieferanten treffen, berechtigen uns, die Lieferungen für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder entsprechend ihren Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich die Auslieferung aufgrund Auswirkungen höherer Gewalt um mehr als drei Monate, ist der Käufer binnen zwei Wochen berechtigt, von dem hiervon betroffenen Teil der Lieferung zurückzutreten. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein: Alle Einwirkungen von Naturgewalten, wie z.b.. Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Sturm, Überschwemmungen; ferner Krieg, Gesetze, behördliche Eingriffe, Beschlagnahme, Transportstörungen, Aus-, Ein- und Durchfuhrverbote, internationale Zahlungsbeschränkungen, Rohstoff- und Energieausfall; weiters Betriebsstörungen wie z.b. Explosion, Feuer, Streiks, Sabotage und alle anderen Ereignisse, die nur mit unverhältnismäßigen Kosten und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mitteln zu verhindern wären.

 

7. Lieferung auf Abruf

Ist vereinbart, dass die Ware während eines bestimmten Zeitraumes vom Käufer abzurufen ist, sind wir bei nicht termingemäßen Abrufen berechtigt, ohne Nachfristsetzung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die aufgrund eines Abrufauftrages gelagerte Ware auf Kosten des Käufers auszuliefern. Jedenfalls sind wir aber berechtigt, für die Dauer der Zeitüberschreitung Lagergebühren zu verrechnen.


8. Versand und Gefahrtragung

Versandart und Versandweg werden, soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, von uns bestimmt. Weder leisten wir Gewähr noch haften wir für die Beförderung oder die Auswahl der damit befassten Personen. Der Gefahrenübergang erfolgt im Einzelfall entsprechend den vereinbarten INCOTERMS. Liegt keine diesbezügliche Vereinbarung vor, geht die Preisgefahr mit Absendung der Ware – bei Annahmeverzug des Käufers mit unserer Versandbereitschaft – auf den Käufer über. Sofern ex works (EXW) vereinbart ist und wir im Einzelfall und auf Wunsch des Käufers zur Beladung Hilfskräfte stellen, erfolgt dies auf Gefahr des Käufers.


9. Beschaffenheit und Mängelrügen

Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die von uns in den Produktbeschreibungen, Spezifikationen und Kennzeichnungen beschriebene Beschaffenheit. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine Beschaffenheitsangabe zur Kaufsache dar. Produkttechnisch bedingte Mengenabweichungen von bis zu 10 %, ein branchenüblicher Ausschuss und die Inanspruchnahme technisch unvermeidbarer Qualitätstoleranzen sind zulässig und gilt als Auftragserfüllung. Mängel der Ware, die nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort unter genauer Bezeichnung des Mangels telegraphisch, fernschriftlich oder per Telefax vom Käufer geltend gemacht werden, gelten als genehmigt.
Ausgenommen hiervon sind Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb obiger Frist entdeckt werden können. Diese Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht unverzüglich nach Entdeckung in obiger Weise geltend gemacht werden. Gleichzeitig mit Geltendmachung von Mängeln sind auf unseren Wunsch Muster der mangelhaften Ware sowie Belege an uns zu übersenden. Ab Feststellung des Mangels durch den Käufer ist jede weitere Verfügung über die Ware ohne unsere ausdrückliche Zustimmung unzulässig. Die Geltendmachung des Mangels entbindet den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Eine Rücksendung der beanstandeten Ware, ausgenommen von uns geforderte Muster, ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zulässig. Sollte die Ware dennoch zurückgesandt werden, sind uns grundsätzlich sämtliche, wie immer geartete Kosten, die uns als Folge daraus erwachsen, zu ersetzen. Aus einer Übernahme der zurückgesandten Ware können seitens des Käufers keinerlei Ansprüche oder sonstige Rechtsfolgen abgeleitet werden. Ebenso bewirkt eine Prüfung des Mangels durch uns keinerlei Ansprüche des Käufers oder sonstige Rechtsfolgen. Das Risiko der Verwendbarkeit der Ware für einen bestimmten Zweck oder in einer bestimmten Weise trägt der Käufer, es sei denn, dass unsererseits eine anderslautende schriftliche Zusage vorliegt. Für Ansprüche aus einer solchen Zusage gelten die Bestimmungen dieses Punktes 7. sowie von Punkt 8. in analoger Weise.

 

10. Gewährleistung und Haftung

Bei ordnungsgemäß erhobener und berechtigter Mängelrüge werden wir unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Käufers Gewähr durch Verbesserung, Gewährung eines Preisnachlasses oder Ersatzlieferung (Umtausch) vornehmen oder die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Andere wie immer geartete Ansprüche gegen uns, insbesondere solche auf Ersatz eines direkten Schadens oder Folgeschadens sind – soweit rechtlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen. Der Käufer hat diese Einschränkung unserer Haftung an seine Kunden weiterzugeben, sowie diese zu einer entsprechenden Weitergabe bis zum Endabnehmer zu verpflichten, sodass die Geltung unserer Haftungsbeschränkung bis zum Endabnehmer gewährleistet ist. Jedenfalls tritt ein Gewährleistungsausschluss dann ein, wenn die beigepackten Verarbeitungshinweise vom Käufer nicht eingehalten werden.

 

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtung des Käufers, insbesondere Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten und Zinsen, Gebühren, Spesen, etc. unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Ware zu verfügen und diese auch zu verkaufen. Außergewöhnliche Verfügungen wie z.b. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Im Falle der Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung unserer Ware mit anderem Material erwerben wir Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem des anderen Materials. Im Fall der Veräußerung von Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits bei Vertragsabschluss bei sonstigem Schadenersatz alle ihm zustehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist jederzeit widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, darf jedoch nicht anderweitig darüber verfügen. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware hat uns der Käufer unverzüglich davon zu informieren und uns bei der Sicherung unserer Rechte zu unterstützen sowie uns sämtliche diesbezüglich erwachsenden Kosten, insbesondere solche im Zusammenhang mit einem Widerspruchsprozess zu ersetzen.

 

12. Bedruckte Ware

Alle von uns stammenden Grafiken, Druckmotive und sonstigen Werke im urheberrechtlichen Sinn stehen in unserem Eigentum, auch für den üblichen Fall einer Kostenbeteiligung durch den Käufer. Jede Verwendung durch den Käufer oder Dritte bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung unsererseits. Die vom Käufer als druckreif eingesandten oder bestätigten Vorlagen sind für die Druckausführung maßgeblich. Für uns vom Käufer überlassene Druckunterlagen und –werkzeuge haften wir nur bis zur Höhe des Betrages, der bei der Eigenerstellung durch uns aufgewendet worden wäre. Wir haften nicht dafür, dass alle für die Branche des Käufers einschlägigen Bestimmungen über Kennzeichnung und Handhabung der Ware beachtet werden und Auftragsausführungen gemäß Käuferwünschen und –angaben nicht in Rechte Dritter eingreifen, insbesonders besteht keine dahingehende Prüfungspflicht unsererseits. Sollte ein Dritter Schutzrechte wegen der Auftragsausführung gegen uns geltend machen, hat uns der Auftraggeber bei der Verteidigung gegen diese Rechtsverletzung zu unterstützen und sämtliche Schäden, einschließlich Anwalts- und Prozesskosten, die uns dadurch entstehen, sowie alle sonstigen Nachteile zu ersetzen.Als Sonderfertigung gedruckte bzw. konfektionierte Wursthüllen sind von Rücknahme und Umtausch – ausgenommen bei berechtigten Qualitätsmängeln des Rohmaterials (Schlauchhülle) sowie bei offensichtlichen Konfektionierungsfehlern (Druck, Abbindung, Raffung etc.) – ausgeschlossen. Bei den eingesetzten Druckverfahren sind geringfügige Farbabweichungen von den vorgegebenen bzw. im Entwurf vorgesehenen Druckfarben möglich und gelten als auftragsgemäße Erfüllung. Eine farbliche Abweichung ist dann geringfügig, wenn der vertragliche Zweck, insbesondere die Verwendung im Kundenverkehr, nicht beeinträchtigt wird. Bei Sonderanfertigungen verpflichtet sich der Kunde auch Teillieferungen anzunehmen. Eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % der Menge gilt als Auftragserfüllung.
Ein Ausschuss bis zu 3 % der Menge bei allen als Sonderfertigung gelieferten Wursthüllen an den Käufer gilt als vertragsgemäße Leistung.


13. Waren-, Zeichen- und Schutzrechte

In der Regel sind unsere Waren mit einem Waren- und/oder Firmenzeichen gekennzeichnet. Werden solche Waren weiterverarbeitet, mit anderen Produkten vermischt etc., so dürfen obige Zeichen in der Folge nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung verwendet werden. Die Lieferung von Erzeugnissen unter einer Marke ist nicht als Zustimmung zum Gebrauch dieser Marke für die daraus hergestellten Produkte anzusehen.


14. Verpackungen

Die von ZEDER gelieferten Verpackungen sind zur Gänze über die ARA Altstoff Recycling Austria AG unter der Lizenz-nummer 3843 entpflichtet.


15. Beratung

Eine Beratung durch Mitarbeiter von uns erfolgt unverbindlich. Eine Haftung aus solcher Beratung ist, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.


16. Gesetzliche Vorschriften, salvatorische Klausel

Bei Verwendung und/oder Weiterveräußerung unserer Waren ist der Käufer für die Einhaltung von sämtlichen relevanten gesetzlichen und behördlichen Vorschriften verantwortlich.

Die Irrtumsanfechtung wird ebenso ausgeschlossen wie die Anfechtung des Vertrages wegen Verletzung über oder unter der Hälfte des wahren Wertes.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise ungültige Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

17. Incoterms

Soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, gelten für die Auslegung der verwendeten Vertragsklauseln die INCOTERMS (herausgegeben von der Internationalen Handelskammer Paris 1953) in der jeweils letztgültigen Fassung.

 

18. Recht

Der Kaufvertrag unterliegt österreichischem Recht. Die Geltung der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.

 

19. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferung der Ware sowie für die Zahlung ist Tulln/Donau


20. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

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